Zwar war ich auch beim VDP ein „Hansdampf in allen Gassen“, sprich die Aufgabengebiete waren äußerst vielfältig, aber so langsam beschleicht mich der Verdacht, dass ein Weingut noch mehr Herausforderungen bietet. Diese sind zwar immer begrenzt auf den eigenen kleinen Weinguts Kosmos, und der Zeitdruck, den die ein oder andere Aufgabe mit sich bringt, entsteht nicht gar so häufig wie bei meiner früheren Aufgabe, aber die Fragestellungen und die „Fettnäpfchen“ in die man hineintreten kann sind schon äußerst vielfältig.
Dazu kommt, dass wir beide ja Quereinsteiger sind, und daher das Winzerleben nicht von der Pike auf gelernt haben. Uns fehlen nicht nur die Lehr-, sondern auch die Gesellenjahre und doch stehen wir täglich vor den Aufgaben eines Meisters, zumal Hans Lang nicht mehr ständig hier ein und aus geht und wir auch keine Standleitung nach Eltville eingerichtet haben…
Beispiel gefällig?
Bestimmt lernt man bereits als Azubi, dass man den gleichen Wein auf gar keinen Fall unter zwei verschiedenen AP Nummern (Amtlichen Prüfungsnummern) auf den Markt bringen darf. Und eigentlich gibt es auch gar keinen Sinn, aber es kann eben passieren. So geschehen, als ich die Eigenausstattungs Etiketten für zwei unterschiedliche Kunden gestalten und drucken ließ. Beide Kunden bekommen den gleichen Wein, aber da anfangs nicht ganz klar war, ob es vielleicht doch zwei Abfüllungen mit unterschiedlichen Inhalten geben wird, habe ich im Ordner für die AP Nummern Anträge schon mal zwei Nummern reserviert und auch in die jeweiligen Etiketten eindrucken lassen.
Als Hans sich die fertig gefüllten und etikettierten Flaschen angesehen hatte, war er ganz aus dem Häuschen… Offensichtlich hatte ich ein „Kapitalverbrechen“ begangen, das man hierzulande mit „Verbrauchertäuschung“ betitelt und für das man ziemlich hart bestraft werden kann.
Zum Glück musste ich jedoch nicht die Etiketten von Tausenden Flaschen von Hand wieder abfriemeln, sondern es gibt die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung beim zuständigen Regierungspräsidium in Darmstadt zu beantragen…
Diese gibt unser lieber „Überwachungsstaat“ selbstverständlich nicht kostenlos, sondern es wird eine Gebühr erhoben, die sich nach dem Wert der falsch ausgestatteten Ware richtet. Glück gehabt: Wir kommen mit der Mindestgebühr von 240 Euro davon…. Jedoch, jeden Tag wäre so ein „Lehrgeld“ auf Dauer etwas zu viel….
Und damit auch die Weinlaien unter unseren Lesern heute etwas dazulernen können, hier mal die Entschlüsselung der AP Nummer, die sich auf jedem Etikett eines in Deutschland abgefüllten Weines befindet:
Zunächst liest man die Ziffer von rechts: Die ersten beiden Zahlen, sind die Jahreszahl des Jahres in dem der Wein zu AP Prüfung angestellt wurde. Das ist im Normalfall das Jahr nach der Lese, bei einem Rotwein kann das aber schon mal ein oder zwei Jahre später der Fall sein. Aber irgendwann kommt ein Wein in die Flasche, und wenn man ihn dann auch verkaufen will braucht er diese AP Nr.
Die nächsten drei Ziffern werden der Reihe nach vom Winzer für die einzelnen Weine / Abfüllungen vergeben. Also 001, 002, 003, usw bis theoretisch 999… So viele verschiedene Weine haben wir zum Glück nicht…
Und alles was dann folgt ist die Betriebsnummer. So ähnlich wie jeder Betrieb und jeder Mensch eine Steuernummer hat. Bestimmt gibt es hier auch noch weitere Indizien die erkennen lassen, aus welchem Bundesland der Betrieb kommt usw., aber das hat mir mein bisheriges Lehrjahr noch nicht vermittelt. Und für Wein-Laien ist das hoffentlich auch eher uninteressant.
Und übrigens, die AP Nr. bekommt man natürlich nicht einfach so – und auch nicht umsonst – sondern der Wein wird in einer Blindverkostung getestet und nur wenn die Qualität für gut befunden wird, erhält der Wein auch die Nummer. Das nennt man hierzulande „Qualität im Glas“.
Bezahlen muss man die Gebühr aber auf alle Fälle, auch wenn der Wein die Prüfung nicht geschafft hat. Das ist uns Gottseidank noch nicht passiert….